Ja, unsere Strahlenschutzkurse sind gemäß der geltenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie den einschlägigen Richtlinien (z. B. der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“) durch die zuständigen Behörden anerkannt.
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie ein Zertifikat, das die für die Beantragung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlichen Anforderungen erfüllt. Da diese Kurse bundeseinheitlichen Standards unterliegen, sind die erworbenen Qualifikationsbescheinigungen grundsätzlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland rechtsgültig und werden von den jeweils zuständigen Stellen (z. B. Ärztekammern oder Aufsichtsbehörden der Bundesländer) für die Erteilung der Fachkunde-Bescheinigung anerkannt.
Die Anerkennung der Fachkunde selbst erfolgt nach Antragstellung durch die zuständige Landesbehörde (z. B. die Ärztekammer oder Bezirksregierung), wobei unsere Zertifikate als Nachweis der notwendigen theoretischen Qualifikation dienen.
