Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Fragen zum Thema Strahlenschutz, die unsere Experten bereits beantwortet haben.
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Fragen & Antworten
- Welche Anforderungen stellt die Prüfung und wie wird verfahren, wenn diese nicht erfolgreich absolviert wird?
Jeder Kurs schließt mit einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle ab, deren Struktur und Inhalt den Vorgaben der geltenden Kursgenehmigung entspricht. Die Prüfung umfasst hierbei alle relevanten Themengebiete des Kurses.
Die Bewertung erfolgt auf Basis unserer Prüfungsordnung.- Erfolgreicher Abschluss: Eine Leistung von mindestens 70 % der erreichbaren Punkte ist für das direkte Bestehen erforderlich.
- Mündliche Ergänzungsprüfung: Bei einem Ergebnis zwischen 50 % und 70 % schließt sich ein Prüfungsgespräch vor der zuständigen Prüfungskommission an, um die erforderliche Fachkompetenz festzustellen.
- Nichtbestehen: Bei einer Leistung von weniger als 50 % gilt die Lernerfolgskontrolle als nicht bestanden. In diesem Fall ist eine Wiederholung der gesamten Prüfung bzw. des Kursmoduls gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung notwendig
Unsere Dozenten unterstützen Sie durch eine didaktisch fundierte Aufbereitung der Lerninhalte intensiv bei der Vorbereitung, um eine erfolgreiche Qualifikation zu gewährleisten.
- Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Strahlenschutzkurs erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung (Zertifikat), die als Nachweis gegenüber den zuständigen Stellen auf Landesebene verwendet werden kann.
- Werden Fortbildungspunkte vergeben?
Die angebotenen medizinischen Strahlenschutzkurse sind in der Regel durch die zuständige Ärztekammer zertifiziert und gemäß den geltenden Fortbildungsrichtlinien für die Vergabe von CME-Fortbildungspunkten anerkannt. Die Anzahl der vergebenen Fortbildungspunkte orientiert sich am jeweiligen Kurstyp, dem zeitlichen Umfang sowie den Vorgaben der zertifizierenden Ärztekammer.
- Sind Ihre Strahlenschutzkurse behördlich anerkannt auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen?
Ja, unsere Strahlenschutzkurse sind gemäß der geltenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie den einschlägigen Richtlinien (z. B. der „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“) durch die zuständigen Behörden anerkannt.
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie ein Zertifikat, das die für die Beantragung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlichen Anforderungen erfüllt. Da diese Kurse bundeseinheitlichen Standards unterliegen, sind die erworbenen Qualifikationsbescheinigungen grundsätzlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland rechtsgültig und werden von den jeweils zuständigen Stellen (z. B. Ärztekammern oder Aufsichtsbehörden der Bundesländer) für die Erteilung der Fachkunde-Bescheinigung anerkannt.
Die Anerkennung der Fachkunde selbst erfolgt nach Antragstellung durch die zuständige Landesbehörde (z. B. die Ärztekammer oder Bezirksregierung), wobei unsere Zertifikate als Nachweis der notwendigen theoretischen Qualifikation dienen.
- Ich habe die Frist zur Aktualisierung der Fachkunde überschritten - was ist zu tun?
Wurde die Fachkunde nicht fristgerecht aktualisiert, kann die zuständige Stelle die Anerkennung der erforderlichen Fachkunde Strahlenschutz widerrufen oder deren Fortgeltung mit Auflagen versehen.
Zusätzlich kann die zuständige Behörde gegenüber Strahlenschutzverantwortlichen die Beschäftigung von Personen mit Fachkunde bzw. Kenntnissen vorübergehend einschränken, wenn eine Aktualisierung nicht fristgerecht erfolgt ist. Eine Verlängerung der Aktualisierungsfrist ist nicht möglich.
Nach unserer Erfahrung wird dies in jedem Bundesland etwas anders gehandhabt. In NRW gilt:
Grundsätzlich bleibt die Fachkunde im Strahlenschutz erhalten, auch wenn die Aktualisierungsfrist überschritten ist. Um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ist der nächstmögliche, geeignete und zumutbare Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde besuchen. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung durch die zuständige Behörde.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/fachthemen-publikationen/fachthemen-von-z/strahlenschutz/faq-strahlenschutzGrundsätzlich empfehlen wir die Frist nicht zu überschreiten und insbesondere außerhalb von NRW bei der zuständigen Stelle (Regierungspräsidien, Gewerbeaufsicht etc.) nachzufragen, was bei einer Überschreitung für Auflagen zu erfüllen sind.
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