Wurde die Fachkunde nicht fristgerecht aktualisiert, kann die zuständige Stelle die Anerkennung der erforderlichen Fachkunde Strahlenschutz widerrufen oder deren Fortgeltung mit Auflagen versehen.
Zusätzlich kann die zuständige Behörde gegenüber Strahlenschutzverantwortlichen die Beschäftigung von Personen mit Fachkunde bzw. Kenntnissen vorübergehend einschränken, wenn eine Aktualisierung nicht fristgerecht erfolgt ist. Eine Verlängerung der Aktualisierungsfrist ist nicht möglich.
Nach unserer Erfahrung wird dies in jedem Bundesland etwas anders gehandhabt. In NRW gilt:
Grundsätzlich bleibt die Fachkunde im Strahlenschutz erhalten, auch wenn die Aktualisierungsfrist überschritten ist. Um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ist der nächstmögliche, geeignete und zumutbare Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde besuchen. Hierfür bedarf es keiner Zustimmung durch die zuständige Behörde.
Quelle: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/fachthemen-publikationen/fachthemen-von-z/strahlenschutz/faq-strahlenschutz
Grundsätzlich empfehlen wir die Frist nicht zu überschreiten und insbesondere außerhalb von NRW bei der zuständigen Stelle (Regierungspräsidien, Gewerbeaufsicht etc.) nachzufragen, was bei einer Überschreitung für Auflagen zu erfüllen sind.
